Die Dotierung von Geruchsmittel in Erdgas ist gesetzlich vorgeschrieben und muß in regelmäßigen Intervallen kontrolliert werden, um die Konzentration der weltweit üblichen schwefelhaltigen Odoriermittel wie Tetrahydrothiophene (THT) und Tertiärbutylmerkaptan (TBM) oder des schwefelfreien Geruchsstoffes Gasodor®-S-Free® in Erdgas zu bestimmen. Die zu beachtenden Aspekte sind hierbei, einerseits eine Mindestkonzentration des Warngeruchs im Sinne der Verbrauchersicherheit und gleichzeitig einen ökonomischen Einsatz des Geruchsstoffes zu gewährleisten.